FAQ Bestattungen

FAQ: Viel Wissenswertes rund um das Thema Bestattungen

Immer wieder gibt es Fragen rund um das Thema Bestattungen, doch so recht mit der Sprache rücken viele nicht raus. Tod und Beerdigung ist oftmals weiterhin ein bisschen tabu. Um einige Unklarheiten dennoch zu beseitigen, haben wir hier ein FAQ – also Fragen und Antworten – auf die häufigsten Fragen rund um Bestattungen zusammengestellt. In kommenden Beiträgen im Bestatterblog beantworten wir weitere Fragen.


Menschen, die daheim versterben, dürfen dort höchstens 36 Stunden aufgebahrt werden, damit Angehörige und Freunde Abschied nehmen können. Das ist in den meisten Bundesländern so vorgeschrieben. Eine Leiche muss nach spätestens zehn Tagen nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert werden.

Es gibt eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge, in der sich Angehörige um die Bestattung kümmern müssen. Die sieht so aus:

  1. Ehegatten
  2. volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. Großeltern
  5. volljährige Geschwister
  6. Enkelkinder

Wenn es keine bestattungspflichtigen Angehörigen oder andere Freiwillige gibt, die die Kosten der Beerdigung bezahlen, übernimmt in der Regel das zuständige Ordnungsamt und führt eine schlichte Bestattung durch.

Die Bestattungspflicht besagt, dass jeder Verstorbene in Deutschland einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt werden muss. Diese Pflicht dient dazu, die öffentliche Gesundheit zu schützen und den Respekt vor den Verstorbenen zu gewährleisten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit zwischen dem Tod und der Bestattung beträgt in der Regel 48 Stunden.

Grundsätzlich ja, in Deutschland gilt freie Friedhofswahl. Es kann aber vorkommen, das Friedhofsträger die Nutzung für Ortsfremde einschränken.

Die gängigsten Bestattungsarten sind:

  • Erdbestattung: Die Beisetzung des Sarges in der Erde.
  • Feuerbestattung: Der Verstorbene wird eingeäschert und die Urne wird beigesetzt.
  • Baumbestattung: Die Urne wird in einem Baum oder in der Nähe eines Baumes beigesetzt.
  • Seebestattung: Die Urne wird auf See beigesetzt.

Wird ein verstorbener Mensch eingeäschert, geschieht das im Kremation im Sarg – zum einen wegen der in Deutschland bestehenden Sargpflicht sowohl bei Erd- als auch bei Feuerbestattungen. Außerdem gibt es einen ganz pragmatischen Grund: Das Sargholz ist erforderlich, um die notwendige Hitze bei der Einäscherung zu erreichen.

Nein, und zwar aufgrund des in Deutschland geltenden Friedhofszwangs. Spätestens zehn Wochen nach der Einäscherung muss eine Urne beigesetzt werden.

Eine Bestattungsvorsorge ist ein Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche für Ihre eigene Bestattung schriftlich festhalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre letzte Ruhe in Übereinstimmung mit Ihren Vorstellungen gestaltet wird.

Warum ist eine Bestattungsvorsorge wichtig?

Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit und gibt ihnen Sicherheit, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Eine Bestattungsvorsorge enthält den höchstpersönlichen Willen dessen, der sie abgeschlossen hat. Deshalb kann auch nur der- oder diejenige sie ändern. Grundsätzlich kann eine Bestattungsvorsorge also nicht von Dritten geändert werden – auch nicht mit Vorsorgevollmacht.

Die Gestaltung der Trauerfeier ist sehr individuell und kann ganz nach Ihren Wünschen gestaltet werden. Es gibt keine festen Regeln.

Sich bei einem Todesfall gegenüber Hinterbliebenen mit Demenz richtig zu verhalten, stellt ihre Angehörigen fast immer vor große Herausforderungen. Doch es hat sich als besonders wichtig herausgestellt, Menschen mit Demenz bei Abschied und Trauer nicht auszuschließen. Erfahrungen damit gibt es schon seit vielen Jahren vor allem in den Niederlanden. Wie ein dementer Angehöriger auf den Tod reagieren werde, könne man nicht vorhersagen, heißt es in Erfahrungsberichten. Aber: „Ein überzeugendes Argument, den Tod zu verschweigen, haben wir nie gefunden. Reue, dem Familienmitglied nichts über den Todesfall gesagt zu haben oder über die Ausgrenzung beim Abschied ist uns allerdings begegnet“, ist in einem Beitrag in den Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz (Ausgabe 2/2023) zu lesen.

Die Sterbeurkunde ist eine amtliche Urkunde, die den Tod einer Person bescheinigt. Sie wird vom Standesamt ausgestellt.

Sie dienen dazu, den Tod eines Menschen nachzuweisen. Damit kann er an vielen Stellen abgemeldet werden, zum Beispiel bei Versicherungen, Banken, Telefonanbieter oder Vermieter.

Trauerbegleitung ist ein Angebot für Menschen, die einen geliebten Menschen verloren haben. Ziel ist es, die Trauernden bei der Verarbeitung ihres Verlustes zu unterstützen. In Leichlingen empfehlen wir als Ansprechpartner den Ökumenischen Hospizdienst.

In der Regel ja – als außergewöhnliche Belastung..