Urne mit nach Hause nehmen: Was ist erlaubt?

Der Wunsch vieler Menschen, nach dem Tod eingeäschert zu werden, nimmt auch in Deutschland kontinuierlich zu. Die Asche soll meist in einer Urne aufbewahrt werden. Was aber dürfen Angehörige mit der Urne machen? Wir informieren Sie.

Urne: zahlreiche Möglichkeiten

Wurde ein Verstorbener eingeäschert, haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Urne in einem Erdgrab auf dem Friedhof beerdigen zu lassen. Als Alternativen stehen ihnen außerdem die Beisetzung in einem Kolumbarium auf dem Friedhof oder in Leichlingen im Altkatholischen Kolumbarium Bestattungshauses Schlage im Innenbereich offen.

Etwas außergewöhnlicher, aber mit besonderem Charakter ist es möglich, die Asche im Rahmen einer Seebestattung auf dem Meer beizusetzen. Verschiedene Gemeinden bieten überdies Baumbestattungen in ausgewiesenen Waldflächen an.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Urne in Leichlingen bestatten lassen können.

Was in Deutschland nicht erlaubt ist

In Deutschland besteht nach wie vor der sogenannte Friedhofzwang. Sie können eine Urne also legal nicht mit nach Hause nehmen und in Ihren Privaträumen aufbewahren. Auch die Beisetzung im eigenen Garten ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme macht hier nur Bremen: Seit gut fünf Jahren kann die Asche dort unter bestimmten Voraussetzungen auf privaten Grundstücken oder bestimmten öffentlichen Flächen verstreut werden. Ansonsten regelt das Gesetz über Friedhof- und Bestattungswesen in NRW, dass Verstorbene oder deren Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Als Bestatter dürfen wir Ihnen deshalb weder den Leichnam noch die Asche aushändigen.

Alternativen im Ausland

Nachbarländer wie die Schweiz oder die Niederlande haben andere Regeln zum Umgang mit einer Urne und zum Friedhofszwang. Im Alpenstaat ist es beispielsweise möglich, die Asche auf einer Almwiese beizusetzen. Auch dürfen die Angehörigen die Urne mit nach Hause nehmen. In den Niederlanden können Hinterbliebene über die Totenasche frei verfügen.