Wer kann eigentlich Friedhof?
In Deutschland müssen Verstorbene auf dem Friedhof bestattet werden. Das regeln die Gesetze der jeweilige Bundesländer. Das gilt sowohl für Beerdigungen im Sarg als auch in der Urne.
Wer darf in Deutschland einen Friedhof eröffnen und unterhalten?
Alle Körperschaften des Öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Gemeinden. Die Stadt Leichlingen unterhält die kommunalen Friedhöfe Witzhelden an der Solinger Straße und Am Kellerhansberg im Westen der Stadt.
Außerdem Glaubensgemeinschaften mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Urnenfriedhof Kolumbarium Leichlingen im Bestattungshaus Schlage, einem reinen Urnenfriedhof, ist die Altkatholische Kirche Deutschlands der Träger.
Und die Amtskirchen
In Leichlingen werden der Katholische Friedhof Johannisberg, die Evangelischen Friedhöfe Uferstraße und St. Heribert von der katholischen beziehungsweise evangelischen Kirche unterhalten.
Bestattung in einem Trostwald
Der nächstgelegene Ort für Waldbestattungen ist der Trostwald Odenthal. Hier ist der Träger Prinz Hubertus zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Auch in Leichlingen soll – in naher Zukunft – ein Bestattungswald entstehen. Träger soll die Stadt Leichlingen werden, geplant ist also ein kommunaler Friedhof.
Der Friedhofbetreiber setzt die Friedhofsatzung auf. Darin ist unter anderem nachzulesen, wer dort bestattet werden darf. Im Falle des Altkatholischen Kolumbarium Leichlingen steht hier: “Jeder Mensch gleich seines Wohnortes oder seiner Religion“. Wenn Sie eine solche Satzung lesen möchten hier ein Link.