Urne

Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?

Die Zahl der Urnenbeisetzungen übersteigt die Zahl der Bestattungen im Sarg schon seit Jahren deutlich. Daher spielen Angehörige immer öfter mit dem Gedanken, einen Verstorbenen in der Urne näher bei sich zu behalten. Sprich: Urne mit nach Hause nehmen statt sie auf dem Friedhof beizusetzen. Wir erläutern die rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland im Jahr 2024.

Urne nach Hause?

Wurde ein Verstorbener eingeäschert, können die Angehörigen die Urne in Leichlingen in einem Erdgrab auf einem der fünf Friedhöfe beisetzen lassen. Als Alternativen bieten sich die Bestattungen im Altkatholischen Kolumbarium in unserem Bestattungshaus oder auf einem Leichlinger Friedhof mit Kolumbarium an. Dieses Angebot gibt es mittlerweile auf dem Friedhof in Witzhelden ebenso wie am Kellerhansberg und auf dem katholischen Friedhof an der Landrat-Trimborn-Straße.

Was in Deutschland erlaubt ist

Wie Sie einen Menschen in Deutschland beisetzen dürfen, ist Ländersache. Generell gilt nach wie vor der Friedhofszwang. Das heißt, wir müssen die Frage ,Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen‘ allgemein erst einmal mit ,Nein‘ beantworten. Aber es gibt mittlerweile Entwicklungen, diesen Zwang aufzuweichen. Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen weichen bereits ein Stück weit davon ab.

Sie können eine Urne also erst einmal legal nicht mit nach Hause nehmen und in Privaträumen aufbewahren. Auch die Beisetzung im Garten ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme macht seit mehreren Jahren Bremen: Dort kann die Asche unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Garten verstreut werden. Dafür benötigen die Hinterbliebenen eine Genehmigung, die nur dann erteilt wird, wenn der oder die Verstorbene bis zum Tod in Bremen gewohnt und der Verstreuung der Asche zugestimmt hat.  

In Nordrhein-Westfalen konnten Angehörige eine Zeit lang eine Gesetzeslücke nutzen, um die Urne bei sich zu behalten: Die Bestattungsfrist war in NRW nicht klar geregelt. Hinterbliebene dürfen hier die Urne mit der Asche selber vom Krematorium abholen und transportieren. Haben Verstorbene nicht festgelegt, wo sie beerdigt werden wollen, dürfen das die Angehörigen entscheiden. Die Lücke bestand nun darin, dass nicht geregelt war, wie lange die Familie über den Beisetzungsort nachdenken durfte. So hatte sie die Möglichkeit, die Urne zumindest einige Wochen mit nach Hause zu nehmen. Allerdings hat der Gesetzgeber diesen „Interpretationsspielraum“ mittlerweile erkannt und eingeschränkt: Eine Beerdigung muss spätestens sechs Wochen nach der Einäscherung auf einem Friedhof stattfinden. Aber diese Zeit können die Angehörigen immer noch für sich nutzen. 

Das Land Berlin geht in letzter Zeit stärker auf Menschen zu, deren Kultur keine Beerdigung im Sarg oder in einer Urne vorsieht. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es Städte, die dem folgen, beispielsweise Köln. In Leverkusen gab es Anfang dieses Jahres einen entsprechenden politischen Antrag. Dazu wird die Sargpflicht gelockert, so dass auch Bestattungen in einem Leichentuch möglich sind – aber dennoch auf dem Friedhof.

Alternativen im Ausland

Auch bei der Beerdigung gilt: andere Länder, andere Regeln. In der Schweiz kann die Asche eines Verstorbenen auf einer Almwiese beigesetzt oder mit nach Hause genommen werden. Auch in den benachbarten Niederlanden können Hinterbliebene frei entscheiden, was sie mit der Totenasche machen.