Patientenverfügung

Patientenverfügung – so geht´s!

Es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr selbst darüber entscheiden können, welche medizinische Behandlung sie wünschen. Für diesen Fall gibt es die sogenannte Patientenverfügung. Über die Verfügung können Menschen vorsorglich festlegen lassen, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Fälle vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der persönliche Wille erfüllt wird – auch wenn dieser im entscheidenden Moment nicht geäußert werden kann.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine volljährige Person ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlungen für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegt.

  • Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
  • Sie kann Anweisungen zu lebensverlängernden Maßnahmen, Schmerzbehandlungen und anderen medizinischen Eingriffen enthalten.
  • Eine Patientenverfügung muss man nicht zwingend von einem Notar beglaubigen lassen. Für die Rechtswirksamkeit der Verfügung genügt die eigenhändige Unterschrift.

Wann ist eine Patientenverfügung wichtig?

  • im Falle eines schweren Unfalls oder einer Krankheit, die zur Bewusstlosigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit führt
  • bei fortschreitenden unheilbaren Krankheiten
  • um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wertvorstellungen und Wünsche in der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden.

Was sollte eine Patientenverfügung enthalten?

  • klare und eindeutige Formulierungen zu Ihren Wünschen bezüglich bestimmter medizinischer Maßnahmen
  • Angaben zu Situationen, in denen die Verfügung gelten soll
  • Informationen zu Ihrer persönlichen Einstellung zu lebensverlängernden Maßnahmen, Schmerzbehandlungen und Organspenden.
  • Angaben zu einer Vertrauensperson, die Ihre Wünsche im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit durchsetzen soll.
  • Datum und Unterschrift, um die Gültigkeit der Verfügung zu gewährleisten.

Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?

  • jede volljährige und einwilligungsfähige Person

Wo kann man sich beraten lassen?

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Verbraucherzentralen
  • Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden

Wichtige Hinweise:

Es ist ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Informieren Sie Ihre Angehörigen und Ihre Vertrauensperson über den Inhalt Ihrer Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Selbstbestimmung auch in Situationen zu wahren, in denen Sie sich nicht mehr äußern können.

Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, einen Überblick zum Thema zu geben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.