Lebensgefährten ohne Mitspracherecht: Warum die Bestattungsverfügung wichtig ist
Ein langjähriges Paar, ein gemeinsames Haus, ein geteiltes Leben – doch im Todesfall sind sie füreinander rechtlich Fremde. Ohne Trauschein gibt es kein automatisches Bestimmungsrecht über die Bestattung des Partners. Wer nicht vorsorgt, riskiert, dass die „Herkunftsfamilie“ über den Kopf des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin hinweg entscheidet.
Die rechtliche Ausgangslage: § 8 BestG NRW
In Nordrhein-Westfalen regelt das Bestattungsgesetz (BestG NRW) strikt, wer im Todesfall für die Bestattung zu sorgen hat (die sogenannte Bestattungspflicht). Die gesetzliche Rangfolge ist dabei starr:
- Ehegatten / Eingetragene Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Volljährige Geschwister
- Großeltern und volljährige Enkelkinder
Das Problem: Nichteheliche Lebensgefährten tauchen in dieser Liste nicht auf.
Nach der Rechtsprechung mehrerer Verwaltungsgerichte (z. B. OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2019 – 19 B 1017/19) ersetzen die Dauer einer Beziehung und die emotionale Nähe nicht den rechtlichen Status einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Der Gesetzgeber hat demnach nur die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft privilegiert, um den Behörden im Sterbefall eine schnelle und rechtssichere Ermittlung der Verantwortlichen zu ermöglichen.
Die Folgen für Unvorbereitete
Wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, greift die gesetzliche Folge. Das führt in der Praxis oft zu schwierigen Situationen: Die Geschwister oder Kinder aus erster Ehe zum Beispiel entscheiden über Bestattungsart (Feuer oder Erde) und den Ort – auch gegen den Willen langjähriger Partner. Paradoxerweise kann das Sozialamt den Lebensgefährten oder die -gefährtin nicht zur Zahlung heranziehen, fordert die Kosten aber von den (vielleicht entfremdeten) Verwandten ein, was die Konflikte weiter verschärft.
Die Lösung: Die Bestattungsverfügung
Um das mögliche Problem frühzeitig zu lösen und den Partnern die volle Entscheidungsgewalt zu übertragen, ist eine Bestattungsverfügung unerlässlich.
Worauf müssen Sie in der Bestattungsverfügung achten?
Damit die Verfügung im Ernstfall Bestand hält, sollte sie folgende Punkte enthalten:
Benennung des Totenfürsorgeberechtigten: Hier muss ausdrücklich stehen: „Ich übertrage das Recht und die Pflicht, meine Bestattung zu regeln, meinem Lebenspartner/meiner Lebenspartnerin [Name], ersatzweise der gesetzlichen Rangfolge.“
Wünsche zur Bestattung: Konkrete Angaben zu Friedhof, Grabart und Zeremonie.
Formalia: Das Dokument sollte handschriftlich (oder getippt mit Unterschrift), mit Datum und Ort versehen sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend, erhöht aber die Beweiskraft bei Familienstreitigkeiten massiv.
Das Urteil aus Münster ist ein Weckruf für alle „Paare ohne Trauschein“. In einer Zeit, in der Lebensentwürfe immer individueller werden, bleibt das Bestattungsrecht in NRW konservativ. Die Bestattungsvorsorge ist nicht mehr nur eine finanzielle Frage, sondern eine notwendige juristische Absicherung der Partnerschaft.
Service: Entwurf einer Bestattungsverfügung
Bestattungsverfügung und Übertragung der Totenfürsorge
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse], treffe für den Fall meines Ablebens folgende rechtsverbindliche Verfügung:
- Übertragung des Totenfürsorgerechts
Hiermit übertrage ich das alleinige Recht und die Pflicht, meine Bestattung zu organisieren und über alle damit zusammenhängenden Fragen zu entscheiden (Totenfürsorgerecht), an meinen Lebenspartner / meine Lebenspartnerin:
[Vorname Nachname des Partners], geboren am [Datum], wohnhaft in [Adresse].
Wichtiger Hinweis: Diese Bestimmung erfolgt ausdrücklich in Abweichung von der gesetzlichen Rangfolge gemäß § 8 Abs. 1 Bestattungsgesetz NRW. Es ist mein ausdrücklicher Wille, dass mein oben genannter Partner/meine oben genannte Partnerin anstelle meiner Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister etc.) über die Art, den Ort und die Durchführung meiner Bestattung entscheidet.
- Bestattungswünsche (Optional, aber empfohlen)
Ich wünsche eine Bestattung in folgender Form:
- Art: [z. B. Feuerbestattung / Erdbestattung / Waldbestattung]
- Ort: [z. B. Friedhof XY / Ruheforst XY]
- Trauerfeier: [z. B. im engen Kreis / keine Trauerfeier / religiöse Zeremonie]
- Verbindlichkeit
Sollte die oben genannte Person das Totenfürsorgerecht nicht wahrnehmen können oder wollen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Verfügung ist für meine Erben und Angehörigen bindend.
[Ort, Datum]
(Unterschrift) [Dein Vorname Nachname]
Wichtige Tipps für die Umsetzung:
Das Dokument nützt nichts im Tresor oder beim Notar, wenn der Tod eintritt. Partner sollten eine Kopie (oder das Original) besitzen. Ein Hinweis darauf sollte auch in einer eventuellen Vorsorgevollmacht stehen. Noch sinnvoller wäre, die Bestattungsverfügung in die Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht zu integrieren. Das erleichtert die Durchsetzung der Wünsche.
Aktualität: Unterschreiben Sie das Dokument alle 2–3 Jahre neu (mit aktuellem Datum), um zu zeigen, dass dies immer noch Ihr aktueller Wille ist.
Finanzierung: Da das Totenfürsorgerecht zwar die Entscheidungsgewalt gibt, aber nicht automatisch die Kosten deckt, ist es ratsam, dem Partner/der Partnerin zusätzlich Zugriff auf ein Sterbegeldkonto oder eine Versicherung zu sichern, damit er/sie nicht privat in Vorleistung treten muss.



