Kommunale Friedhofsgebühren sollen steigen
Auf der Tagesordnung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses der Stadt steht am kommenden Montag auch eine Anpassung der kommunalen Friedhofsgebühren. Denn auch dort wirken sich nach Aussagen der Stadt „kontinuierliche Kostensteigerungen“ und „eine verstärkte Inflation in den vergangenen Monaten“ aus.
Wir nennen einige Vorschläge, die im Ausschuss beschlossen werden könnten. Quelle ist das Ratsinformationssystem der Stadt unter www.leichlingen.de.
„Bei der Einführung der Bestattungsart in Kolumbarien wurde seinerzeit die Einheitlichkeit der Verschluss- und Liegeplatten beschlossen, was den Farbton, die Beschriftung und die Ausschmückung angeht. Daher werden die Liegeplatten der Kolumbarien und die Platten für die Rasenreihengräber Erde und Rasenreihengräber Urne von der Friedhofsverwaltung organisiert und sind im Gesamtpaket beim Erwerb der Grabstelle enthalten. Eine Beschaffung durch die Nutzungsberechtigten wird ausgeschlossen.“ Neu sei dabei auch die „separate Darstellung der Kosten der Liegeplatten mit Beschriftung“.
Die Bestattungsgebühren, die in der Beratungsvorlage vorgeschlagen werden, steigen erheblich. Hier die Zahlen:
- Erwachsenenbestattung: von 815,00 € auf 1.360,00 €
- Kinderbestattung: von 395,00 € auf 865,00 €
- Urnenbestattung: von 515,00 € auf 755,00 €
- Rasenreihengrabbestattung Erde: von 1,080,00 € auf 1.250,00 € für das Rasenreihengrab plus 340,00 € (netto plus 64,60 € Mehrwertsteuer) für die Liegeplatte und Beschriftung
- Rasenreihengrabbestattung Urne: von 865,00 € auf 1.049,60 € inklusive Liegeplatte und Beschriftung
- Anonyme Bestattung: von 710,00 € auf 1.020,00 €
- Bestattungskosten Kolumbarium: von 770,00 € auf 1.075,24 € inklusive Verschlussplatte und Gravur (bei Erstbestattung) und 761,08 € bei Zweitbestattung (Gravur)
Hier eine Liste der Nutzungs- bzw. Verfügungsrechte:
Und auch die Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier steigen – von 190,00 € auf 250,00 €.