Baumbestattung

Dürfen Angehörige eine Urne mit nach Hause nehmen?

Die Zahl der Menschen, die sich nach ihrem Tod einäschern lassen, steigt kontinuierlich. Der Gedanke, dass Angehörige die Urne anschließend daheim aufbewahren wollen, um dem oder der Verstorbenen nahe zu sein, liegt daher gar nicht so fern. Aber ist das in Deutschland eigentlich erlaubt?

Klare Antwort: nein

Die deutsche Gesetzgebung aber lässt die Umsetzung dieser Idee nicht zu. In Deutschland gilt fast durchgehend Friedhofspflicht, also die Vorschrift, dass die sterblichen Überreste Verstorbener auf jeden Fall auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Argumente sind zum einen der Erhalt der Bestattungskultur, zum anderen der richtige Umgang mit dem Grab und dessen Inhalt, wenn die Ruhezeit einer Bestattungsfläche abgelaufen ist. Viele europäische Länder haben sich von dieser Regel allerdings bereits verabschiedet.

Das einzige Bundesland, dass die Friedhofspflicht lockerer gestaltet, ist Bremen: Seit 2015 darf die Asche auf privaten Grundstücken verstreut werden – wenn der oder die Verstorbenen den Ort dafür schriftlich festgelegt hat ebenso eine Person, die die Totenfürsorge übernimmt. Außerdem muss der Tote zuletzt in Bremen gemeldet gewesen sein.

Alternativen zum klassischen Friedhof

Wenn ein klassischer Friedhof für die Verstorbenen oder Angehörigen nicht infrage kommt, gibt es aber auch in Deutschland Alternativen. Wir listen Sie hier auf, die Links führen Sie direkt zu weiterführenden Informationen:

Die Bestattung auf dem Friedhof St. Heribert ist zwar nicht im eigentlichen Sinne eine Waldbestattung, kommt ihr aber schon sehr nah. Bis in Leichlingen eine Waldbestattung im eigentlichen Sinne möglich ist, ist es eine würdige Alternative.