Wer kann eigentlich Friedhof?
In Deutschland besteht der Friedhof- und Bestattungszwang. Alle verstorbenen Menschen müssen, per Gesetz, auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Aber wer darf eigentlich einen Friedhof eröffnen und unterhalten?
Alle Körperschaften des Öffentlichen Rechts, wie z.B. Gemeinden.
Dieses ist der Fall auf den Kommunalen Friedhöfen, in Leichlingen die Friedhöfe Witzhelden und Am Kellerhansberg
Glaubensgemeinschaften mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Urnenfriedhof Kolumbarium Leichlingen im Bestattungshaus Schlage, einem reinen Urnenfriedhof, ist es die Altkatholische Kirche Deutschlands.
Die Amtskirchen:
In Leichlingen der Katholische Friedhof Johannisberg, die Evangelischen Friedhöfe Uferstraße und St. Heribert
Trostwald
Der nächstgelegene Ort für Waldbestattungen ist der Trostwald Odenthal. Hier ist der Träger der PRINZ HUBERTUS ZU SAYN-WITTGENSTEIN-BERLEBURG. Auch in Leichlingen soll, in naher Zukunft, ein Bestattungswald entstehen, der Träger hierzu soll die Stadt Leichlingen werden es wird also ein kommunaler Friedhof.
Der Friedhofbetreiber setzt die Friedhofsatzung auf. In dieser steht unter anderem auch wer dort bestattet werden darf: Im Falle des Altkatholischen Kolumbarium Leichlingen steht hier: “Jeder Mensch gleich seines Wohnortes oder seiner Religion“. Wenn Sie eine solche Satzung lesen möchten hier ein Link: https://www.bestattungshaus-schlage.de/kolumbarium-leichlingen/gebuehren-kolumbarium/