Vorsorge

Patientenverfügung der Ärztekammer online nutzbar

Die Ärztekammer Nordrhein bietet seit einiger Zeit einen Service, mit dem Menschen ihre Patientenverfügung am Computer ausfüllen können. Zuvor erhalten sie im „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“ grundsätzliche Informationen rund um die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass sie beispielsweise durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstständig agieren oder entscheiden können.

Die Ärztekammer schreibt auf ihrer Internetseite www.aekno.de: „Die Broschüre enthält auch Mustervordrucke zur Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, eine Patienten- und eine Betreuungsverfügung sowie für eine sogenannte Generalvollmacht.“ Sie finden die Informationen unter www.aekno.de/patientenverfügung.

Der neuer Service besteht darin, dass die Dokumente direkt am Computer ausgefüllt werden können. Die Patienten müssen die Angaben also nicht mehr zwingend handschriftlich machen, was für den Fall einer schlechter lesbaren Handschrift zu Interpretationsproblemen führen kann. Nicht erspart werden kann der Ausdruck der Dokumente, weil die Patienten sie persönlich unterschreiben müssen.

Wer den Leitfaden gerne als Papierversion beziehen möchte, kann ihn unter www.aekno.de/materialbestellung bestellen.

Wir empfehlen Ihnen, neben der Patientenverfügung auch über die  Vorsorge für den Todesfall nachzudenken. Zwar werden das Wissen und die Gewissheit um den Tod und die Wirklichkeit des Sterbens in vielen Bereichen der Gesellschaft ausgegrenzt, obwohl der Wunsch nach einem würdevollen Sterben und Gemeinschaft für den Einzelnen sehr bedeutsam sind. Dennoch sind diese Entscheidungen für Sie und Ihre Angehörigen wichtig. Damit können Sie bestimmen, wie Sie sich Ihren letzten Weg vorstellen. Wir beraten Sie gern!