Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge – bewusst geregelt

Der Wunsch nach einem friedlichen Tod, nach einem liebevollen und würdigen Abschied ist bei vielen Menschen in unserer Gesellschaft sehr groß. Zwar können wir das Wann, das Wo und das Warum nicht voraussagen – und das ist auch gut so. Aber wir können uns zu Lebzeiten vorbereiten – mit einer Bestattungsvorsorge. In ihr können wir regeln, wie wir uns unseren letzten Weg wünschen. Die Sicherheit, dass die Fragen der eigenen Bestattung geklärt sind, schenkt den Menschen oftmals große innere Ruhe, nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Hinterbliebenen: Für Sie kann es eine enorme Erleichterung sein zu wissen, was sich der Verstorbene gewünscht hat und dass vieles vorbereitet ist.

Hinterbliebene müssen recht unmittelbar nach dem Tod des Angehörigen zahlreiche Entscheidungen treffen, wenn der Verstorbene keine Bestattungsvorsorge getroffen hat.

Es stellen sich Fragen wie:

  • Wo wird der Verstorbene bestattet?
  • Wie wird der Verstorbene bestattet – im Sarg oder nach einer Einäscherung in einer Urne?
  • In welchem Rahmen soll eine Trauerfeier stattfinden?
  • In welchem Kostenrahmen kann und soll die Bestattung stattfinden?

Bei der Klärung dieser Fragen unterscheiden wir zwischen Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügung. Wer vor seinem Tod festlegt, was er sich für seine Beerdigung wünscht, macht eine Bestattungsverfügung. Darin kann er bestimmen, ob er beispielsweise eine Feuer- oder eine Erdbestattung bevorzugt und in welchem Rahmen sie stattfinden soll.

Eine Bestattungsvorsorge hingegen enthält die finanzielle Absicherung der Beerdigung vor dem Tod. Damit sorgt der Mensch dafür, dass die Angehörigen nicht mit den Kosten für die Bestattung belastet werden.

Mit einem zu Lebzeiten abgeschlossenen Vertrag über die Bestattungsvorsorge und einer Bestattungsverfügung kann man also nicht nur alles rund um die Bestattung regeln, sondern auch die Finanzierbarkeit sichern. Bereits eingezahlte Gelder werden auf Treuhandkonten zweckgebunden verwaltet. Diese Gelder sind auch vor dem Zugriff der Sozialämter gesichert.

Wenn Sie Fragen dazu haben: Wir beraten Sie gern, sprechen wir miteinander!