Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge – bewusst geregelt

Wissen Sie, wie es finanziell nach Ihrem Tod bei Ihnen aussieht? Das mag für Sie vielleicht nicht mehr ganz so wichtig sein, wohl aber für Ihre Angehörigen. Denn sie müssen – wenn Sie dereinst gestorben sind – Ihre Beerdigung bezahlen. Wenn Ihr Erspartes zuvor großteils für Pflege- und Heimkosten aufgebraucht wurde, kann das zu hohen Belastungen führen. Auch zur Entlastung Ihrer Hinterbliebenen empfehlen wir deshalb, zu Lebzeiten über eine Bestattungsvorsorge nachzudenken. Positiver Nebeneffekt: Damit können Sie zugleich Ihre eigenen Wünsche für die Gestaltung Ihrer zukünftigen Bestattung festlegen.

Letzten Weg gestalten

In der Bestattungsvorsorge können Sie regeln, wie Sie sich Ihren letzten Weg wünschen. Die Sicherheit, dass die Fragen der eigenen Bestattung geklärt sind, schenkt vielen Menschen oftmals große innere Ruhe, nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Hinterbliebenen: Für Sie kann es eine enorme Erleichterung sein zu wissen, was sich der Verstorbene gewünscht hat und dass vieles vorbereitet ist.

Hinterbliebene müssen sehr schnell nach dem Tod des Familienmitglieds viele Entscheidungen treffen, wenn der oder die Verstorbene keine Bestattungsvorsorge getroffen hat:

  • Wo wird der/die Verstorbene bestattet?
  • Wie wird der/die Verstorbene bestattet – im Sarg oder nach einer Einäscherung in einer Urne?
  • In welchem Rahmen soll eine Trauerfeier stattfinden?
  • In welchem Kostenrahmen kann und soll die Bestattung stattfinden?

Bei der Klärung dieser Fragen unterscheiden wir zwischen Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügung. Wer vor seinem Tod festlegt, was er sich für seine Beerdigung wünscht, macht eine Bestattungsverfügung. Darin kann er bestimmen, ob er beispielsweise eine Feuer- oder eine Erdbestattung bevorzugt und in welchem Rahmen sie stattfinden soll.

Formen der Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge hingegen enthält die finanzielle Absicherung der Beerdigung vor dem Tod. Heutzutage haben Sie bei den meisten Anbietern die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie einmalig einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag einzahlen oder eine Sterbegeldversicherung abschließen möchten, in die Sie regelmäßig einzahlen. Beide Varianten lassen sich flexibel gestalten, unterscheiden sich aber deutlich: Ein Treuhand-Vertrag ist keine Versicherung, sondern eine Form der Geldanlage.

Mit beidem aber sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen nicht mit den Kosten für die Bestattung belastet werden. Mit einem zu Lebzeiten abgeschlossenen Vertrag über die Bestattungsvorsorge und einer Bestattungsverfügung kann man also nicht nur alles rund um die Bestattung regeln, sondern auch die Finanzierbarkeit sichern. Bereits eingezahlte Gelder werden auf Treuhandkonten zweckgebunden verwaltet. Diese Gelder sind weitgehend vor dem Zugriff der Sozialämter gesichert: Eine angemessene und zweckgebundene Bestattungs­vorsorge ist von den Sozialämtern zu verschonen, während große Teile Ihr sonstiges Vermögen für die Versorgung und Pflege im Alter herangezogen werden kann.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber, mit welchen Kosten Sie für eine Beerdigung nach Ihren Wünschen zu rechnen haben und welche Form der Bestattungsvorsorge für Sie individuell sinnvoll erscheint. Sprechen wir miteinander!