Hunde bei Trauerfeier und Beerdigung – geht das eigentlich?
Wir werden immer mal wieder gefragt, ob eigentlich Tiere – also insbesondere Hunde – an einer Trauerfeier oder einer Beerdigung teilnehmen dürfen. Vielen Menschen liegt ihr Haustier sehr am Herzen. Warum sollte es also auf der Beerdigung nicht dabei sein dürfen?
Das Thema ist gerade unter diesem emotionalen Aspekt nicht einfach. Und unsere Antwort möglicherweise nicht zufriedenstellend für viele Hundebesitzer. Grundsätzlich gilt: Hunde sind auf den Leichlinger Friedhöfen nicht erlaubt. In der Friedhofsordnung der Stadt Leichlingen heißt es beispielsweise:
„Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet, […] f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten […] k) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.“ Da die Trauerhallen auf dem Gelände des Friedhofes stehen, dürfen die Hunde hier also schon mal nicht mit hin. Und bei einer anschließenden Beisetzung auf dem Friedhofsgelände sind sie auch nicht zugelassen.
Etwas anders sieht es aus, wenn eine Trauerfeier in den Räumlichkeiten unseres Bestattungshauses stattfindet. Hier haben wir Gestaltungsmöglichkeiten, dass wir – das Einverständnis der anderen Teilnehmer vorausgesetzt – Hunde zulassen können.
Sprechen Sie mit uns, wenn der oder die Verstorbene ein Haustier hatte und wahrscheinlich Wert darauf gelegt hätte, dass es bei der Trauerfeier dabei ist. Wir finden gemeinsam eine Lösung.