Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge – auch in unserem Bestattungshaus

In Deutschland haben trotz guter Beschäftigungslage zehntausende Familien nicht genug Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren, sagt der Bundesverband Deutscher Bestatter. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern.

Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhalten will, muss sich zuvor einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede.

Bestattungsvorsorge entlastet die Angehörigen und sichert die eigenen Vorstellungen 

Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beim Tod eines Versicherten ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Seit 2004 erhalten die Angehörigen beim Tod eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse. Auch das Sterbegeld für Beihilfeberechtigte wurde gekürzt und kommunale Gebühren steigen.

Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge daher besonders wichtig, wenn man bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen in der Trauersituation entlasten möchte bzw. ihnen den Gang zum Sozialamt ersparen will.

Meine Bestattung. Reicht da kein Sparbuch? 

Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da kein Sparbuch“? Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, die nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung. Auch das Testament ist keine geeignete Form einer Bestattungsverfügung, da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird.

Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es die sogenannte Bestattungsvorsorge – eine Erleichterung für die Angehörigen im Todesfall. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und deren finanzielle Absicherung geklärt werden.

Die Bestattungsvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Bestattung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen. In einem ausführlichen Gespräch werden die eigenen Wünsche festgelegt. Anschließend wird ein Angebot für die Bestattungsleistungen erstellt. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird.

Vorteile einer Bestattungsvorsorge

  • Entlastung der Angehörigen
  • Dokumentation der zukünftigen Wünsche
  • Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
  • Auf Wunsch Absicherung zukünftiger Friedhofs- und Grabpflegegebühren sowie der Kosten für ein Grabmal
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)

Was passiert im Leistungsfall (Todesfall)? 

Im Todesfall wird das Geld aus der Bestattungsvorsorge an den gewählten Bestatter zur Durchführung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über den Bestatter. Der angemessene Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes den Lebensunterhalt des betroffenen Menschen unterstützen.

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