Serie Bestattungsarten: Erdbestattung
Heute beginnen wir eine kleine Serie zu den unterschiedlichen Bestattungsarten. Dabei möchten wir auch ein wenig die religiösen Hintergründe beleuchten, durch die die Menschen je nach Religionszugehörigkeit die eine oder andere Art der Bestattung wählen oder früher gewählt haben. Fangen wir mit der Erdbestattung an.
Unter einer Erdbestattung verstehen wir die Beerdigung eines Menschen im Sarg auf dem Friedhof. Dabei bleibt der Körper des Verstorbenen vollständig erhalten. Für Christen war diese Form der Bestattung lange Zeit die einzig mögliche. Denn: Eine Einäscherung kam aufgrund ihres Glaubens an die Auferstehung nicht in Frage. Danach hat Gott den Menschen aus Staub erschaffen und soll auch wieder zu Staub verfallen. Zum Ausdruck kommt dieser Gedanke in Formeln wie „Staub zu Staub und Asche zu Asche“ oder „Von Erde genommen, soll er wieder zu Erde werden.“, die bei christlichen Beisetzungen gesprochen wird. Um die Auferstehung zu ermöglichen, sollte der Körper erhalten bleiben. Überdies galt die Verbrennung lange Zeit als undenkbar, weil sie unter anderem an mittelalterliche Hexenverbrennungen erinnerten.
Allerdings hat sich diese Sichtweise bereits im letzten Jahrhundert geändert: Vor etwa 100 Jahren erlaubte zunächst die evangelische Kirche ihren Gläubigen die Einäscherung, in den 1960er Jahren folgte die katholische Kirche.
Wie läuft eine Erdbestattung ab?
Eine Erdbestattung findet in der Regel fünf bis zehn Tage nach dem Tod statt. Daher beginnt die Organisation der Bestattung und der Trauerfeier recht schnell nach dem Todesfall. Wir als Ihre Bestatter unterstützen Sie von Anfang an und übernehmen wichtige Teile der Organisation. Dennoch müssen wir gemeinsam Entscheidungen treffen, zum Beispiel über die Wahl des Friedhofs und den Ort der Trauerfeier, aber auch über die Wahl des Sarges, über Blumenschmuck, Traueranzeigen und -karten. Wir stehen Ihnen für alle Gespräche gerne zur Seite.
Wählen können die Angehörigen bei der Erdbestattung zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab. Reihengräber werden auf einem Grabfeld der Reihe nach vergeben, auf Lage und Größe haben sie daher keinen Einfluss. Außerdem ist eine Verlängerung der Ruhezeit nach Ablauf von meist 20 bis 40 Jahren in der Regel nicht möglich. Das Wahlgrab lässt mehr Möglichkeiten bei Lage und Größe des Grabes. Meist bieten die Friedhöfe Einzel-, Doppel- oder Familiengräber. Die Ruhezeit von 20 bis 40 Jahren kann je nach Friedhof verlängert werden.
Im Nachgang zur Erdbestattung entscheiden die Angehörigen (wenn es nicht schon vor dem Todesfall festgelegt wurde) über die Gestaltung eines Grabsteines und über die künftige Pflege der Grabstätte. Die Erdbestattung zählt daher zu den Bestattungsarten, die vergleichsweise teuer sind, weil sie höhere Folgekosten auslöst. Zu denken ist auch an die Friedhofsgebühren für die Ruhezeit, in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren.