Patientenverfügung

Patientenverfügung: selbstbestimmt bis in den Tod

Möchten Sie bis zu Ihrem Tod ein selbstbestimmtes Leben führen, sollten Sie sich frühzeitig auch Gedanken über eine Patientenverfügung machen. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu auf seiner Internetseite: „Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.“

Jeder volljährige und zugleich einwilligungsfähige Mensch kann in Deutschland eine Patientenverfügung verfassen. Darin kann er beispielsweise folgende Fragen klären:

  • „Soll alles medizinisch Mögliche für mich getan werden?
  • Möchte ich unter jeden Umständen am Leben bleiben?
  • Möchte ich lebenserhaltende Maßnahmen, selbst wenn ich starke und dauerhafte Schäden davontragen werde?
  • Möchte ich lebenserhaltende Maßnahmen, auch wenn ich nie wieder ansprechbar sein werde?
  • Wie wichtig ist Ihnen persönliche Unabhängigkeit im Alltag?
  • Wie stehe ich zur Organspende?
  • Wo möchte ich sterben?
  • Spielt mein Glauben beim Sterben eine Rolle?“ (Quelle)

Vorteile einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung bietet viele Vorteile – nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Angehörigen und die Personen, die sich in einer Situation, in der Sie nicht mehr selber entscheiden können, medizinisch um Sie kümmern.

Sie selbst können sicher sein, dass Ihre persönlichen Wünsche bis zum Tod berücksichtigt werden. Ihre Angehörigen bekommen die Sicherheit, in Ihrem Sinne zu entscheiden, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Ärzte können die Behandlung auf Ihre Wünsche und Vorstellungen abstimmen, zum Beispiel bei der Entscheidung für oder gegen lebensverlängernde Maßnahmen.

Wichtig – schriftlich!

Damit eine Patientenverfügung ihre Wirkung entfalten kann, muss sie schriftlich vorliegen. Sie bedarf keiner besonderen Form. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie sie formulieren sollen, finden Sie hier eine Hilfestellung. Gemeinsam mit einer Bestattungsvorsorge, über die wir Sie gerne beraten, sichert die Patientenverfügung ein selbstbestimmtes Leben bis über den Tod hinaus.