Hinterbliebenenrente

Hinterbliebenenrente – was ist das?

Heute möchten wir ein Thema aufgreifen, dass insbesondere für die Angehörigen eines/einer Verstorbenen wichtig sein kann: die Hinterbliebenenrente, auch bekannt als Witwen- oder Witwerrente.

Gerade, wenn der/die Verstorbene „Hauptverdiener“ in einer Familie war, kann der Tod die Angehörigen neben der Trauer auch vor große finanzielle Probleme stellen. Um diese ein Stück weit zu lösen, gibt es die Hinterbliebenenrente. Anspruch haben Witwen und Witwer sowie Partner in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit Blick auf Voll- und Halbwaisen schreibt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website: „Sind Sie minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und verlieren einen Elternteil oder sogar beide, können Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente bekommen.“ Wer geschieden sei und ein minderjähriges Kind erziehe, könne beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. „Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten, fällt Ihre Witwen- oder Witwerrente weg. Sie haben dann Anspruch auf eine Rentenabfindung als „Startkapital“, informiert die Deutsche Rentenversicherung.

Anspruch auf Hinterbliebenenrente

Grundsätzlich kann Witwen- oder Witwerrente beantragen, wer bis zum Tod des Partners mit ihm/ihr verheiratet war. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Beide müssen mindestens ein Jahr bestanden haben. Nur bei Unfällen gibt es eine Ausnahme: Dann besteht auch ein Anspruch auf die Rente, wenn die Ehe/Lebenspartnerschaft weniger als ein Jahr dauerte.

Außerdem muss der/die Verstorbene die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllen. Auch hier gilt die Ausnahme des Unfalls oder wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezog.

Viele Details der Witwen-/Witwerrente

Für die Hinterbliebenenrente gibt es viele unterschiedliche Regelungen, zum Beispiel zur „kleine“ oder „großen“ Witwen-/Witwerrente, das „Sterbevierteljahr“, „Rentenabfindung“ oder „Ende der Witwen-/Witwerrente“. Wir empfehlen Ihnen für alle Informationen die sehr ausführliche Website der Deutschen Rentenversicherung.