Bestattungsvorsorge

Bestattungskultur und -vorsorge: Das war das Jahr 2025

Ein Blick zurück auf das Jahr 2025 zeigt: Bestattungen und Bestattungsvorsorge sind weiterhin im Wandel.

Rechtliche Neuerungen 2025

Das Jahr 2025 steht für deutliche Veränderungen in der deutschen Bestattungskultur, getrieben durch Gesetzesreformen in mehreren Bundesländern.

Die Liberalisierung in Rheinland-Pfalz (Sept./Okt. 2025)

Rheinland-Pfalz hat im Herbst 2025 das wohl liberalste Bestattungsgesetz Deutschlands verabschiedet. Das hat direkte Auswirkungen darauf, was Sie heute in einem Vorsorgevertrag festlegen können:

  • Wegfall des Friedhofszwangs für Urnen: Unter bestimmten Voraussetzungen (schriftliche Verfügung zu Lebzeiten) darf die Urne nun zu Hause aufbewahrt oder die Asche im eigenen Garten verstreut werden.
  • Flussbestattungen: Die Beisetzung in großen Flüssen (Rhein, Mosel, Saar, Lahn) ist nun offiziell möglich.
  • Erinnerungsstücke: Ein Teil der Asche darf zu Diamanten oder Schmuck verarbeitet werden.

Wichtig: Nordrhein-Westfalen hat sich dieser Öffnung gesetzlich noch nicht angeschlossen, hier gibt es weiterhin die Verpflichtung, Verstorbene auf dem Friedhof beizusetzen.

Bundesweite Trends: Sargpflicht und Sternenkinder

  • Lockerung der Sargpflicht: In immer mehr Bundesländern (jüngst auch verstärkt in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) wird die Sargpflicht zugunsten von Tuchbestattungen gelockert – oft aus religiösen Gründen (Islam), aber zunehmend auch aus ökologischen Motiven.
  • Rechte für „Sternenkinder“: Die Bestattungspflicht und das Recht auf eine würdevolle Beisetzung für geborene Kinder unter 500g wurden 2025 rechtlich gestärkt und vereinheitlicht.

Wichtige Urteile zur finanziellen Vorsorge

In der Rechtsprechung gab es 2025 zwei Entscheidungen, die Sie bei der Planung kennen sollten:

BGH-Urteil (Januar 2025): Vorsorgeverträge im Insolvenzfall

Der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 91/24) hat klargestellt, dass Gelder in einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag im Falle einer privaten Insolvenz nicht automatisch pfändungsgeschützt sind. Anders als kleine Sterbegeldversicherungen (bis ca. 5.400 €) gelten Treuhandkonten nicht als unpfändbar.

Tipp: Wenn Sie absolute Sicherheit vor dem Zugriff Dritter wollen, ist die Kombination aus Treuhandvertrag und einer zweckgebundenen Versicherung aktuell die rechtssicherere Wahl.

Finanzgericht Münster (Juni 2025): Keine Steuerabsetzbarkeit

Das FG Münster (Az. 10 K 1483/24 E) entschied im Sommer 2025, dass Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können. Das Gericht argumentierte, dass der Tod ein allgemeines Lebensrisiko sei und die Vorsorge eine freiwillige Entscheidung zur Entlastung der Erben darstelle.

Die drei Säulen der Vorsorge heute

Wenn Sie heute (Dezember 2025) vorsorgen, sollten Sie diese drei Dokumente kombinieren:

  1. Die Bestattungsverfügung: Hier halten Sie fest, wie (Erde, Feuer, Baum, Fluss) und wo Sie bestattet werden möchten. Wichtig: Aufgrund der neuen Gesetze (z.B. in RLP) ist eine handschriftliche, detaillierte Verfügung zwingend notwendig, wenn Sie von klassischen Friedhofsregeln abweichen wollen.
  2. Der Vorsorgevertrag mit dem Bestatter: Regelt die Details (Musik, Blumen, Redner) und legt den finanziellen Rahmen fest.
  3. Die finanzielle Absicherung: Entweder über ein Treuhandkonto (geschützt vor dem Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit, aber Achtung bei Insolvenz, siehe oben) oder eine Sterbegeldversicherung.

Was Sie jetzt tun sollten

Prüfen Sie Ihre bestehenden Vorsorgeverträge darauf, ob sie noch Ihren aktuellen Wünschen entsprechen – und dann sprechen Sie gerne mit uns.