Todesfall im Urlaub – was jetzt zu tun ist
Ein Todesfall im Urlaub ist eine Situation, auf die niemand vorbereitet ist. Neben der Trauer müssen Angehörige innerhalb kurzer Zeit wichtige Entscheidungen treffen – oft in einer fremden Sprache und nach den Gesetzen eines anderen Landes. Dieser Beitrag beantwortet die häufigsten Fragen und basiert auf Informationen des Auswärtigen Amts, deutscher Auslandsvertretungen und des Bundesverbandes Deutscher Bestatter.
Ob innerhalb Deutschlands oder im Ausland: Zunächst muss der Tod offiziell festgestellt werden. Im Ausland übernehmen dies die zuständigen örtlichen Behörden und ein Arzt. Erst danach können weitere Schritte eingeleitet werden.
Gerade wenn der Todesfall während einer Urlaubsreise eintritt, fühlen sich Angehörige häufig überfordert. Umso wichtiger ist es, die nächsten Schritte in Ruhe und in der richtigen Reihenfolge anzugehen.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall im Ausland
Als Orientierung hilft folgende Reihenfolge:
- Den Tod durch einen Arzt feststellen lassen.
- Die örtlichen Behörden informieren (sofern dies nicht bereits durch Krankenhaus oder Polizei erfolgt).
- Die Reiseleitung oder den Reiseveranstalter informieren, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt.
- Die deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat kontaktieren.
- Versicherungen informieren, insbesondere eine Auslandskranken- oder Reiseversicherung.
- Ein Bestattungsunternehmen in Deutschland kontaktieren, das Erfahrung mit internationalen Überführungen hat. Dieses übernimmt häufig die Abstimmung mit dem Bestatter vor Ort.
Wer hilft den Angehörigen?
Viele Menschen gehen davon aus, dass die deutsche Botschaft sämtliche Formalitäten übernimmt. Tatsächlich unterstützt sie vor allem organisatorisch. Die deutsche Auslandsvertretung kann unter anderem:
- Ansprechpartner vor Ort vermitteln,
- Informationen zu den landesspezifischen Vorschriften geben,
- bei der Beschaffung notwendiger Dokumente unterstützen,
- deutschsprachige Bestattungsunternehmen oder Übersetzer benennen,
- den Kontakt zu Behörden erleichtern.
Die eigentliche Organisation der Überführung erfolgt jedoch in der Regel durch ein deutsches Bestattungsunternehmen gemeinsam mit einem Bestatter im jeweiligen Land.
Rücktransport nach Deutschland – wie läuft er ab?
Viele Angehörige wünschen sich eine Beisetzung in der Heimat. Grundsätzlich ist sowohl die Überführung eines Sarges als auch einer Urne möglich.
Der Ablauf hängt jedoch vom jeweiligen Land und den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften ab. Vor der Überführung müssen verschiedene Genehmigungen vorliegen. Bei ungeklärter Todesursache oder nach einem Unfall können zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein, wodurch sich die Rückführung verzögern kann. Teilweise dauert dies mehrere Wochen. Deshalb sollte ein Bestattungstermin in Deutschland erst vereinbart werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen den Rückführungstermin bestätigt hat.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten einer Auslandsüberführung können – je nach Land und Transportweg – erheblich sein.
Ob eine Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Häufig enthalten Auslandskrankenversicherungen oder spezielle Reiseversicherungen Leistungen für die Rückführung im Todesfall. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssen die Kosten grundsätzlich die Erben beziehungsweise der bestattungspflichtige Angehörige. Deshalb empfiehlt das Auswärtige Amt, den Leistungsumfang der Versicherung möglichst früh zu klären.
Welche Dokumente werden benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Staat. Typischerweise werden benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person
- ausländische Sterbeurkunde
- ärztliche Todesbescheinigung beziehungsweise Totenschein
- gegebenenfalls weitere Genehmigungen für die Überführung
- Versicherungsunterlagen
- Ausweisdokumente der Angehörigen
- eventuell Vollmachten oder Nachweise über die Berechtigung zur Organisation der Bestattung.
Je nach Land können zusätzlich beglaubigte Übersetzungen oder Apostillen erforderlich sein. Hierüber informieren die zuständigen Behörden oder die deutsche Auslandsvertretung.
Ist eine Bestattung auch im Ausland möglich?
Ja. Angehörige können sich grundsätzlich auch für eine Bestattung im Urlaubsland entscheiden, sofern die örtlichen Vorschriften dies zulassen.
Ebenso ist es möglich, eine Einäscherung im Ausland durchführen und die Urne später nach Deutschland überführen zu lassen. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt jedoch vom jeweiligen Landesrecht und teilweise auch von religiösen Vorgaben ab.
Wie kann das Bestattungshaus Schlage unterstützen?
Das Bestattungshaus Schlage übernimmt für Angehörige einen Großteil der organisatorischen Aufgaben. Dazu gehören beispielsweise:
- Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen im Ausland
- Organisation der Überführung
- Unterstützung bei Dokumenten und Behörden
- Terminplanung der Beisetzung
- Beratung zu Versicherungsleistungen und erforderlichen Unterlagen.
Gerade in einer emotional belastenden Situation möchten wir mit dieser Unterstützung die Angehörigen entlasten.



