Urne

Letzter Wunsch und Realität: Keine gemeinsame Urne für die Kessler-Zwillinge

Der tief empfundene Wunsch der Kessler-Zwillinge Alice und Ellen, nach ihrem gemeinsamen Tod in einer einzigen Urne vereint zu werden – und das sogar zusammen mit der Asche ihrer Mutter und ihres geliebten Hundes – hat in Deutschland eine wichtige Debatte über das Bestattungsrecht ausgelöst.

Obwohl dieser Wunsch die enge Verbundenheit der Schwestern rührend unterstreicht, stößt er in der Bundesrepublik auf erhebliche juristische Hürden.

Was das deutsche Bestattungsrecht sagt

In Deutschland wird die Bestattung in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Hier gilt in der Regel:

  • Trennungsgebot: Die Asche mehrerer menschlicher Verstorbener darf nicht in einer einzigen Urne vermischt oder gemeinsam aufbewahrt werden. Jede Asche muss eindeutig einem Verstorbenen zugeordnet werden können.
  • Friedhofszwang: Grundsätzlich muss die Urne auf einem zugelassenen Friedhof (oder einem alternativen Bestattungsort wie einem Ruhewald) beigesetzt werden. Eine Aufbewahrung zu Hause ist in den meisten Bundesländern nicht erlaubt.
  • Mensch und Tier: Die gemeinsame Beisetzung von menschlicher und tierischer Asche in einer Urne ist nach deutschem Recht verboten, da Tiere rechtlich als Sachen gelten.

Welche Möglichkeiten bleiben?

Der Wunsch nach gemeinsamer Ruhe ist dennoch oft realisierbar, wenn auch nicht in der Form, die sich die Kessler-Zwillinge ursprünglich erhofft hatten:

  • Gemeinsames Grab, getrennte Urnen: Die gängige und in Deutschland erlaubte Lösung ist die Beisetzung mehrerer Urnen in einem Familiengrab oder einer gemeinsamen Grabstätte. Viele Friedhöfe erlauben dies. Im Fall der Kessler-Zwillinge sollen die Urnen demnach im Grab ihrer Mutter auf dem Waldfriedhof in Grünwald beigesetzt werden.
  • Mensch-Tier-Grabstätten: Zunehmend gibt es Friedhöfe, die die Beisetzung von menschlichen und tierischen Urnen nebeneinander in einer Grabstätte erlauben (sogenannte Mensch-Tier-Friedhöfe). Die Asche bleibt dabei strikt getrennt in zwei separaten Urnen.
  • Ausland: Liberalere Bestattungsgesetze im europäischen Ausland (wie zum Beispiel in den Niederlanden) erlauben teilweise das Vermischen von Asche oder die Aufbewahrung zu Hause. Aber Achtung: Wird die Urne nach Deutschland zurückgeführt, unterliegt sie wieder dem deutschen Bestattungsrecht und dem Friedhofszwang.

Der letzte Wunsch der Kessler-Zwillinge wirft ein Schlaglicht auf die Regeln des deutschen Bestattungswesens. Er zeigt aber auch das starke Bedürfnis vieler Menschen, im Tod bei ihren Liebsten – ob Mensch oder Tier – vereint zu bleiben.