Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass: Was passiert mit Social-Media-Profilen und digitalen Daten nach dem Tod?

Im digitalen Zeitalter hinterlassen wir nicht nur physische, sondern auch umfangreiche digitale Spuren. Doch was geschieht mit unseren Social-Media-Profilen, E-Mails, Cloud-Speichern und Online-Abos, wenn wir sterben? Die „digitale Nachlassverwaltung“ stellt sowohl Erblasser als auch Erben vor Herausforderungen.

Der digitale Nachlass als Teil des Erbes

Grundsätzlich ist der digitale Nachlass in Deutschland vererbbar. Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 (Az.: III ZR 183/17) stellte klar, dass Nutzungsverträge für Social-Media-Accounts – und damit auch die darin enthaltenen digitalen Inhalte – Teil des Erbes sind. Die Erben treten somit in die Rechtsposition des Verstorbenen ein und haben prinzipiell das Recht auf Zugang zu den Daten.

Social Media Profile: Gedenkzustand oder Löschung?

Viele soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram bieten spezielle Funktionen für den Todesfall an:

  • Gedenkzustand: Profile können in einen „Gedenkzustand“ versetzt werden. Der Gedenkzustand muss beim Facebook-Support beantragt werden. Dafür sind der Link zum Profil und eine Sterbeurkunde als Nachweis erforderlich. Nach Aktivierung erscheint beim Namen der Zusatz „In Erinnerung an“, das Profil wird vor unbefugtem Zugriff geschützt, kann nicht mehr aktiv genutzt werden und erscheint nicht mehr in Freundesvorschlägen oder bei Geburtstagserinnerungen. Inhalte bleiben jedoch sichtbar und können von Freunden und Angehörigen eingesehen werden. Änderungen am Profil sind nur durch einen sogenannten Nachlasskontakt möglich, der vom Verstorbenen vorher bestimmt werden kann (in Deutschland ist diese Funktion allerdings noch nicht flächendeckend verfügbar).
    Auch bei Instagram kann ein Gedenkzustand beantragt werden, indem ein Nachweis des Todes (z. B. ein Nachruf oder ein Nachrichtenartikel) eingereicht wird. Das Profil wird dann mit dem Hinweis „In Erinnerung“ gekennzeichnet, bleibt sichtbar, aber es können keine neuen Beiträge oder Kommentare mehr erstellt werden. Das Konto wird abgesichert, sodass kein Login mehr möglich ist, und es wird aus öffentlichen Bereichen wie dem Entdecken-Bereich entfernt, um die Privatsphäre zu schützen. Auch hier besteht die Möglichkeit, das Profil löschen zu lassen.
  • Löschung: Alternativ können Erben die vollständige Löschung des Profils beantragen. Hierfür sind in der Regel Nachweise wie eine Sterbeurkunde erforderlich.

Es ist ratsam, zu Lebzeiten festzulegen, was mit den eigenen Profilen geschehen soll, um den Hinterbliebenen die Entscheidung zu erleichtern und den eigenen Wünschen gerecht zu werden.

E-Mails, Cloud-Speicher und Online-Abos

Auch E-Mail-Konten, Daten in der Cloud (Fotos, Dokumente) und Online-Abos (Streaming-Dienste, Software) gehören zum digitalen Nachlass. Der Zugang zu E-Mail-Konten kann für Erben besonders wichtig sein, da hier oft sensible Informationen und Zugangsdaten zu anderen Diensten hinterlegt sind. Anbieter verlangen hierfür ebenfalls meist einen Erbschein oder eine entsprechende Vollmacht.

Bei kostenpflichtigen Abonnements ist es essenziell, dass diese identifiziert und gekündigt werden, um weitere Kosten zu vermeiden.

Warum ist eine digitale Nachlassplanung wichtig?

Ohne eine vorausschauende Planung kann der Umgang mit dem digitalen Erbe für Hinterbliebene komplex und emotional belastend sein. Fehlende Zugangsdaten (Passwörter, 2-Faktor-Authentifizierung) erschweren oder verhindern den Zugriff auf Konten. Persönlichste Daten und Nachrichten Dritter können im digitalen Nachlass enthalten sein, was datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. Ohne klare Anweisungen wissen Erben nicht, ob bestimmte Profile gelöscht oder als Erinnerungsorte erhalten bleiben sollen. Laufende Abos können unbemerkt weiterlaufen und Kosten verursachen. Nicht gelöschte Accounts können von Hackern für Identitätsdiebstahl missbraucht werden.

Wie regelt man den digitalen Nachlass?

Eine vorausschauende digitale Nachlassplanung umfasst mehrere Schritte:

  • Inventar erstellen: Eine umfassende Liste aller Online-Konten, E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile, Cloud-Dienste, Online-Banking-Zugänge, Abonnements und möglicherweise Kryptowährungen. Notieren Sie Benutzername und gegebenenfalls Hinweise zu Passwörtern (nicht die Passwörter selbst!).
  • Wünsche festlegen: Entscheiden Sie, was mit jedem Account geschehen soll (Löschen, in Gedenkzustand versetzen, Inhalte sichern, etc.).
  • Bevollmächtigte Person bestimmen: Ernennen Sie eine Vertrauensperson (digitaler Nachlassverwalter) und erteilen Sie dieser eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich „über den Tod hinaus“ gültig ist. Dies ermöglicht der Person, in Ihrem Namen zu handeln.
  • Passwortmanager nutzen: Ein verschlüsselter Passwortmanager kann helfen, alle Zugangsdaten sicher zu speichern. Nur das Masterpasswort muss an die bevollmächtigte Person weitergegeben werden.
  • Testament ergänzen: Nehmen Sie den digitalen Nachlass explizit in Ihr Testament auf und verweisen Sie auf Ihre Liste und die bevollmächtigte Person.
  • Plattform-spezifische Einstellungen: Nutzen Sie die von den Anbietern (Google Inaktivität-Manager, Apple Nachlasskontakt, Facebook Nachlasskontakt) angebotenen Funktionen zur Regelung des digitalen Erbes.

Durch eine frühzeitige und sorgfältige Planung des digitalen Nachlasses können Sie sicherstellen, dass Ihre Online-Präsenz nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne verwaltet wird und Ihren Angehörigen unnötige Lasten erspart bleiben.