Lesetipps rund um Vorsorge, Vollmachten und Verfügungen
Eine sehr interessante Zusammenstellung wichtiger Unterlagen für Krankheits- oder Todesfall haben wir bei der Deutschen Palliativ Stiftung gefunden. Sie nennt sich „Die VORSORGEN! Mappe“ und enthält Dokumente zum Download, darunter Vorsorgevollmacht, Untervollmacht, Patientenverfügung, Vertreterverfügung, Betreuungsverfügung und Bestattungsverfügung. Außerdem können Sie dort einen Organspendeausweis herunterladen.
Auch wir im Bestattungshaus Schlage halten diese Informationen und Beratungen für Sie bereit. Dennoch finden wir Angebote wie die der Palliativ Stiftung sehr wichtig und machen deshalb gerne auf das kostenlose Angebot aufmerksam. Sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, was im besten eigenen Interesse geschehen soll, wenn man zu krank zum Selber-Entscheiden oder verstorben ist, ist immer richtig.
Überhaupt gibt die Deutsche Palliativ Stiftung lesenswerte Informationen. So weist sie darauf hin: Seit 1. Januar 2023 gilt ein Notfallvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Bis dahin durften sich in medizinischer Notlage Ehepartner nur dann rechtlich vertreten, wenn es eine gemeinsame Vorsorgevollmacht gab. Paragraf 1358 BGB sieht nun vor, dass sich Eheleute im Notfall für maximal sechs Monate gegenseitig vertreten dürfen. Auch dazu gibt es im Portal einen Vordruck für das Notfallvertretungsrecht. Den muss der behandelnde Arzt ausfüllen.
Und noch eine interessante Quelle
Ebenfalls interessante Informationen – diesmal rund um das Thema Pflege und Vorsorge – liefert das Portal www.pflege.de. Schauen Sie mal rein. Und wenn dann Fragen offenbleiben oder Sie das Thema Vorsorge, Vollmachten und Verfügungen für sich oder einen Angehörigen angehen möchten, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.