Serie Bestattungsarten: Die anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung wird oft auch als stille Beisetzung bezeichnet. Es gibt keinen Grabstein und Angehörigen oder Freunde dürfen bei der Bestattung nicht zugegen sein. Auch ist der Zeitpunkt der Bestattung in der Regel nicht bekannt. Wenn diese Regelung gelockert ist, spricht man von einer halbanonymen oder teilanonymen Beisetzung. Sie erfolgt meist in Gemeinschaftsgrabflächen, z.B. Rasenflächen auf einem Friedhof.

Meist entscheiden sich Menschen schon zu Lebzeiten ganz bewusst für eine anonyme Bestattung – in der Regel dann, wenn sie ihren Angehörigen die Kosten für die Grabpflege oder den Grabstein nicht aufbürden möchten. Diese Form der Bestattung zählt zu den kurz- und langfristig kostengünstigsten Varianten der Beisetzung, allerdings nimmt sie den Trauernden auch den festen Ort, an dem sie sich einem Verstorbenen besonders nahe fühlen könnten.  Hier gilt der Hinweis: Sprechen Sie mit den Menschen, die zurückbleiben, denn sie müssen mit der Situation umgehen können. Eine anonyme Bestattung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Die Ruhezeit einer anonymen Beisetzung ist wie bei „normalen“ Grabformen in der Laufzeit begrenzt, meist auf 25 Jahre.

Für die anonyme Bestattung wird meist eine Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung gewählt. Alternativ können sich Menschen auch anonym im Sarg in einer Erdbestattung, in einer Seeurne auf dem Meer oder im Rahmen einer Baumbestattung (ebenfalls in der Urne) beerdigen lassen.

Eine stille Beisetzung bedeutet nicht, dass Sie nach dem Tod eines Menschen keinen Abschied mehr nehmen können. Natürlich ist eine Trauerfeier möglich. Sie verzichten aber auf den abschließenden Gang zur Grabstelle.