Sarg: Wie finden Sie die richtige Ausführung?

In Deutschland gilt eine gesetzliche Sarg- und Friedhofspflicht: Jeder Mensch muss in einem Sarg oder einer Urne in einem Erd-, einem Urnengrab oder in einem Kolumbarium beigesetzt werden. Die Angehörigen müssen entscheiden, wie der oder die Verstorbene beigesetzt werden soll. Wir sind an Ihrer Seite und unterstützen Sie.

Der Sarg, die letzte Ruhestätte

Im Bestattungshaus Schlage können wir Ihnen in privater Atmosphäre zeigen, welche Auswahl Sie bei einem Sarg haben. Vorab geben wir Ihnen hier gerne einige Entscheidungshilfen:

Sargpflicht bei Erd- und Feuerbestattung

Ob Sie sich für eine Erdbestattung im Sarg oder eine Urnenbeisetzung entscheiden: Einen Sarg benötigen Sie auf jeden Fall, weil in Deutschland die Sargpflicht besteht. Nur darin können Verstorbene transportiert und beigesetzt werden. Auch für den Weg zum Krematorium ist der Sarg vorgeschrieben. Der Gesetzgeber nennt dafür unter andere hygienische Gründe, aber auch den würdevollen Umgang mit dem Leichnam.

Haben die Verstorbenen nicht schon zu Lebzeiten eine eigene Entscheidung über die Art ihrer Beisetzung getroffen, müssen die Angehörigen wählen, ob der Mensch in einem Sarg oder nach der Verbrennung in einer Urne bestattet werden soll. Davon hängt ab, welche Art von Sarg wir Ihnen vorrangig empfehlen.

Sarg für Feuerbestattung

Ist die Entscheidung für eine Urnenbeisetzung gefallen, wählen die Angehörigen in der Regel eine etwas einfachere Ausführung für den Weg zum Krematorium. Da metallene Verzierungen, Griffe oder Scharniere vor der Verbrennung ohnehin entfernt werden müssen, macht ein schlichter Sarg sicherlich Sinn. Für den Krematoriumssarg wird als Holz oftmals Fichte oder Kiefer gewählt.

Sarg für Erdbeisetzung

Etwas anders ist die Situation, wenn der Verstorbene im Sarg im Erdgrab auf dem Friedhof bestattet werden soll. Vielen Angehörigen ist es wichtig, dass bei Aufbahrung und Trauerfeier mit der Hochwertigkeit des Sarges zugleich ein würdevoller Abschied ermöglicht wird, mit dem sie dem oder der Toten die letzte Ehre erweisen. Der Erdsarg ist deshalb meist aus hochwertigem Holz wie Mahagoni, Eiche oder Buche, versehen mit edleren Beschlägen und Verzierungen und im Inneren mit schönen Deckengarnituren aus Decke und Kissen. Nicht erlaubt sind Materialien wie Spanplatten, Sperrholz oder Pappe, zudem muss das Material überwiegend biologisch abbaubar sein.

Formen für Erdsärge

Bei den Sargformen gibt es ebenfalls zahlreiche Alternativen, zum Beispiel:

  • die Hausdachform,
  • den Truhensarg,
  • den Kuppelsarg oder
  • den Körperformsarg.

Das Holz der Särge kann individuell verziert, manche sogar von Angehörigen und Freunden bemalt werden. Hier ist es wirklich allein eine Frage des persönlichen Geschmacks und auch des Budgets, wofür sich die Hinterbliebenen entscheiden.

Bekleidungszwang

Da es in Deutschland nicht nur einen Sarg- sondern auch einen gesetzlichen Bekleidungszwang für die Toten gibt, dürfen Verstorbene nicht unbekleidet beigesetzt werden. Möglich sind unter anderem sogenannte Sterbetalare, eine Art „Hemd“ in unterschiedlichen Materialen. Auf Wunsch können wir als Bestatter den oder die Verstorbene aber auch in normaler Kleidung im Sarg betten. Das empfiehlt sich besonders, wenn Sie den Angehörigen und Freunden einen Abschied am offenen Sarg ermöglichen wollen.

Was für Sie und Ihre Familie die beste Lösung ist, entscheiden Sie höchstpersönlich und individuell. Wir beraten Sie aber gern und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.