Alles Wissenswerte über Grabpflege
Die Grabpflege ist heute ein aktuelleres Thema als je zuvor: Da Familien nicht mehr traditionell an einem Ort oder in der näheren Umgebung zu einer Grabstelle wohnen, entscheidet sich anhand der Möglichkeiten zur Grabpflege oftmals die Art der Beisetzung. Bei einem Erdgrab ist der Pflegeaufwand höher als bei einer Urnenbeisetzung im Kolumbarium.
Entscheiden Sie sich für eine Beisetzung, die Grabpflege mit sich bringt, liefern wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen dazu:
Was gehört zur Grabpflege?
Ist das Grab nach der Beisetzung angelegt, gehört zur Grabpflege, dass die Fläche je nach Jahreszeit neu bepflanzt und vom Unkraut befreit wird. Außerdem müssen die vorhandenen Pflanzen natürlich gewässert und geschnitten, im Herbst Laub beseitigt werden.
Wer ist für die Grabpflege zuständig, muss das Grab gepflegt werden?
Für die Grabpflege ist zuständig, wer die Ruhestätte erworben hat. Ist das der bestattete Mensch selbst, geht das Nutzungsrecht an die Erben über. Bei Familiengräbern ist meist ein Nutzungsberechtigter festgelegt und nicht alle Erben gleichermaßen.
Es gibt keine einheitlichen Gesetze zur Grabpflege, die Regeln sind in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt. Allgemein gilt aber, dass die Grabflächen nicht vernachlässigt werden dürfen. Ansonsten kann die Verwaltung einen Gärtner mit der Pflege beauftragen und die Kosten dem Nutzungsberechtigten in Rechnung stellen. Ist also absehbar, dass Sie aus Zeit- oder Entfernungsgründen die Grabpflege nicht zuverlässig leisten können, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken machen, wer diese Aufgabe für Sie übernimmt.
Wer sind professionelle Ansprechpartner für Grabpflege?
In jeder Kommune gibt es Friedhofsgärtner, die oftmals ihre Geschäfte sogar in räumlicher Nähe zum Friedhof haben. Sprechen Sie am besten mit ihnen.
Was kostet die Pflege des Grabes?
Mit welchen Kosten Sie für die Pflege des Grabes rechnen müssen, hängt unter anderem von der Dauer der Ruhezeit und der Größe der Grabfläche ab, außerdem natürlich davon, ob Sie selber pflegen oder den Dauerauftrag einem Friedhofsgärtner geben. Arbeitet ein Gärtner für Sie, wird er möglicherweise im Voraus bezahlt. Sie können für die Verwaltung der damit verbundenen höheren Beträge eine Treuhandstelle für Grabpflege nutzen, die das Geld nach und nach an den Dienstleister auszahlt und die Arbeit kontrolliert. Als Orientierungsgrößen können Ihnen grob diese Angaben dienen, sie variieren natürlich lokal und nach Aufwand:
- Grab neu anlegen: bis zu 1000 Euro
- Pflege und Bepflanzung: ca. 220 Euro pro Jahr
- Bepflanzung: ca. 120 Euro pro Jahr
- Dauergrabpflege über 25 Jahre:
- Urnengrab: ca. 4000 Euro
- Reihengrab: ca. 6000 Euro
- Doppelgrab: bis zu 9000 Euro