Allerheiligen

Allerheiligen und Allerseelen

Am kommenden Sonntag ist Allerheiligen, am Montag Allerseelen. Um der Toten zu gedenken, schmücken die katholischen Gläubigen die Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen mit Blumen und Kerzen. Allerheiligen wird am 1. November neben Nordrhein-Westfalen auch in den katholisch geprägten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland als stiller Feiertag begangen.

Warum ist Allerheiligen ein Feiertag?

An Allerheiligen gedenkt die katholische Kirche aller Heiligen – „sowohl den bekannten und heilig gesprochenen als auch all den Frauen und Männern, die im Verborgenen ihren Glauben gelebt und verteidigt und die christliche Botschaft verkündet haben und nicht offiziell in den Kreis der Heiligen aufgenommen wurden.“ (Quelle) Der Tag ist neben Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Christi Himmelfahrt einer der Höhepunkte im Kirchenjahr. Indem die Katholiken die Gräber auf den Friedhöfen schmücken, bringen sie ihre Hoffnung auf die Gemeinschaft mit Gott nach dem Tod zum Ausdruck.

Allerseelen

Eng mit Allerheiligen verbunden ist Allerseelen nur einen Tag später am 2. November. Während die Menschen Allerheiligen an die Heiligen und Gläubigen denken, deren Seelen schon im Himmel sind, erinnern sie Allerseeligen an die Seelen, die auf dem Weg in den Himmel sind. „Über viele Jahrhunderte haben sich die Gläubigen damit befasst, wie sie den Verstorbenen bei der endgültigen Erlösung helfen können. Vor allem durch „gute Werke“ an den armen Menschen im Diesseits wollte man den Seelen im Jenseits helfen“, heißt es beim Erzbistum Köln. Und weiter: „Es ist ein alter und guter Brauch, anlässlich von Allerseelen die Gräber der Verstorbenen aufzusuchen. Denn Christen wissen sich mit den Verstorbenen verbunden, von denen und für die sie hoffen, dass sie durch Christus erlöst sind und ihr Leben bei Gott führen. Diese Auferstehungshoffnung findet u.a. in der Gräbersegnung ihren Ausdruck. Das Aufsuchen der Gräber findet entweder als gemeinsame Gräbersegnung oder individueller Friedhofsbesuch statt. In Zeiten der Gefährdung durch Corona kann beides beibehalten werden, wenn die auch ansonsten geltenden Corona-Regeln (Mindestabstände, Mund-Nasen-Bedeckung, Handhygiene) beachtet werden – zumal dies im Freien stattfindet. Wo es dennoch geraten scheint, auf zu große Versammlungen zu verzichten oder Gläubige sich guten Gründen einer Ansteckungsgefahr nicht aussetzen wollen, besteht selbstverständlich wie bisher weiterhin die Möglichkeit, die Gräber aufzusuchen und für die Verstorbenen zu beten. Auch der Brauch, dabei die Gräber selbst mit Weihwasser zu besprengen, kann selbstverständlich beibehalten werden.“